Heilpädagogische
Förderung

Die heilpädagogische Frühförderung richtet sich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die in ihrer Entwicklung Unterstützung benötigen. Dazu gehören Kinder,

  • deren Entwicklung verzögert oder auffällig verläuft,
  • die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind,
  • die aufgrund besonderer Risiken in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sein können und
  • deren Teilhabe am Alltag, am Familienleben oder in der Kindertageseinrichtung erschwert ist.

Auch Eltern und Sorgeberechtigte, die sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen oder Fragen dazu haben, können sich an uns wenden. In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Unterstützung für das Kind und die Familie passend sein könnte.

In der heilpädagogischen Förderung geht es darum, das jeweilige Kind in seiner gesamten Persönlichkeit wahrzunehmen und in seinem Entwicklungsstand entsprechend ganzheitlich zu fördern. Die Förderung umfasst die kognitiven, motorischen, sozialen und emotionalen Kompetenzen. Viele Kinder besitzen diese Fähigkeiten bereits, brauchen jedoch Unterstützung darin, diese selbstständig anzuwenden.

Wir regen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten an und unterstützen das Kind bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten, die in folgenden Bereichen liegen können:

Wahrnehmung
Tastsinn, Sehen, Hören, Schmecken, Riechen, Gleichgewicht

Grobmotorik
Laufen, Klettern, Springen

Feinmotorik
Greifen, gezielte Tätigkeiten mit den Händen, Malen

Sprache
(noch) nicht sprechender Kinder, Auffälligkeiten in der Aussprache, Grammatik, Wortschatz, Sprachverständnis

Kognition
Konzentration, Denken, Handlungsplanung, Gedächtnis

Psycho-emotionale Entwicklung
unsicheres, gehemmtes, aggressives Verhalten

Die Bereiche der kindlichen Entwicklung stehen in einer komplexen Wechselbeziehung. Die Förderung des Kindes in einzelnen Entwicklungsbereichen bezieht sich deshalb auch immer auf die gesamte Entwicklung des Kindes in all seinen Entwicklungsbereichen.

Für die heilpädagogische Eingangsdiagnostik benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung und einen Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Wenn der LWL die Eingangsdiagnostik bewilligt hat, ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes und erstellen einen Förderplan. Anschließend entscheidet der LWL über die Bewilligung der heilpädagogischen Frühförderung.