Interdisziplinäre
Frühförderung

Die interdisziplinäre Frühförderung richtet sich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die sowohl heilpädagogische als auch medizinisch-therapeutische Unterstützung benötigen. Sie kann insbesondere für Kinder geeignet sein,

  • deren Entwicklung nicht altersentsprechend verläuft,
  • die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind,
  • die in mehreren Entwicklungsbereichen Unterstützung benötigen und
  • bei denen aufgrund besonderer Risiken Entwicklungs- und Teilhabeeinschränkungen zu erwarten sind.

Auch Eltern und Sorgeberechtigte, die sich um die Entwicklung ihres Kindes sorgen oder Fragen dazu haben, können sich an uns wenden. In einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Unterstützung für das Kind und die Familie passend sein könnte.

Pädagogische Förderung und medizinisch-therapeutische Behandlung werden miteinander verknüpft, indem Fachkräfte aus den Bereichen der Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Psychologie und Medizin ihr Fachwissen zusammenführen, um gemeinsam das Kind zu fördern und die Familien zu unterstützen.

Für die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik wird eine ärztliche Verordnung benötigt.

Nach einer interdisziplinären Diagnostik wird gemeinsamen ein Förder- und Behandlungsplan erstellt und mit den Eltern besprochen. Danach wird eine Kostenübernahme für die Förderung und Behandlung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragt.

Sobald eine Kostenzusage vorliegt, können Termine zur Förderung und Behandlung vereinbart werden. Diese können gleichzeitig, nacheinander und/oder im Wechsel stattfinden. Sie werden in Einzel- oder Gruppenförderung durchgeführt und können in Einzelfällen auch bei der Familie zu Hause stattfinden.