Fort- und Weiterbildung

Refresher Praxisanleitung

Im Juli 2017 wurde das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom Bundesrat beschlossen. Es ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Die Praxisanleitungen in den Einrichtungen nach § 7 Abs. 1 (PflBG) weisen kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nach (§ 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV). Die Bezirksregierungen überprüfen die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung für Praxisanleitungen.

Zur Fortbildungsverpflichtung gelten folgende Vorgaben:

Die Fortbildungszeit von 24 Stunden kann in der Regel in maximal vier Veranstaltungen aufgeteilt werden. Dabei ist ein Nachweis zu erbringen, der Inhalt und Umfang der Fortbildung belegt. Überschreitungen der 24-Stunden-Fortbildungszeit können nicht auf die Fortbildungsverpflichtung kommender Jahre übertragen werden.

Es gilt der Nachweiszeitraum vom 15. Juni des Jahres bis 14. Juni des Folgejahres beginnend mit dem 15. Juni 2020.

Zielgruppe sind staatlich anerkannte Pflegefachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung zur Praxisanleitung.

Weitere Informationen zu Kursangeboten, Terminen und Kosten erhalten Sie im Flyer „Refresher Praxisanleitungen“.

Zum Flyer mit weiteren Informationen