Mehr als eine Million Menschen sind in Deutschland darauf angewiesen, dass andere stellvertretend für sie Entscheidungen treffen. Sogenannte gesetzliche Betreuer werden bestimmt, wenn der Betroffene selbst nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann.
Die gesetzliche Betreuung ist eine durch das Vormundschaftsgericht angeordnete, rechtliche Vertretung auf Zeit. Sie kann eingerichtet werden zum Beispiel für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, mit Verwirrtheitheitszuständen, einer Suchterkrankung, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen oder körperlichen Behinderung. Auch eine akute Situation, wie beispielsweise ein Schlaganfall, kann die gesetzliche Betreuung notwendig machen.
Die Anforderungen an die gesetzlichen Betreuer sind hoch. Je nach Beeinträchtigung des Betroffenen legt das Gericht fest, bei welchen Angelegenheiten eine Unterstützung durch den gesetzlichen Betreuer erfolgen soll. Für unsere ehren- und hauptamtlichen gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer sind die Lebensvorstellungen der betreuten Menschen die Richtschnur des Handelns.